Patavio-Pflege-Lotse

Pflege verstehen. Leistungen überblicken. Möglichkeiten erkennen.

Hier finden Sie die wichtigsten Pflegeleistungen, Beträge und Änderungen zentral und verständlich geordnet. Wählen Sie Ihren Pflegegrad, vergleichen Sie Leistungen oder informieren Sie sich über geplante Änderungen.

Pflegegrad 1–5 · Leistungen 2026 · Änderungen 2027 · Anträge & Downloads

Leistungs- und Rechtsstand: 29.09.2026Allgemeine Orientierung: Welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, hängt von den Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Pflegesituation ab.

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Was möchten Sie erledigen?

Wählen Sie zuerst Ihre Situation. Die vertiefenden Pflege-Seiten erklären Voraussetzungen, Unterlagen und mögliche Fristen.

Weitere Bereiche im Pflege-Lotsen

Was bedeutet mein Pflegegrad bei den Leistungen?

Wählen Sie den Pflegegrad aus, um die wichtigsten Leistungen übersichtlich zu sehen. Die Auswahl filtert nur allgemeine Informationen. Sie berechnet keinen individuellen Anspruch.

Noch keinen Pflegegrad?

Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, beginnt der Weg normalerweise mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Patavio zeigt, wie Antrag und Begutachtung grundsätzlich ablaufen.

Pflegegrad beantragen und Begutachtung verstehen →

Nicht alles ist entweder/oder. Manche Leistungen können nebeneinander genutzt oder miteinander kombiniert werden. Entscheidend sind die jeweilige Leistung und die Organisation der Pflege.

Welche Leistungen lassen sich kombinieren? →

Pflegeleistungen 2026 auf einen Blick

Die Beträge zeigen gesetzliche Höchst- oder Pauschalbeträge der Pflegeversicherung. Ob eine Leistung im Einzelfall genutzt werden kann, hängt von ihren Voraussetzungen ab.

Mehr als Geldbeträge

Patavio erklärt zu jeder Leistung auch, wofür sie gedacht ist, wer sie erhält oder abrechnet, ob ein Antrag nötig ist und welche Fristen wichtig sein können.

Alle Pflegegrade und Beträge vergleichen
Ausgewählte Pflegeleistungen nach Pflegegrad für 2026
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5

Pflegegrad 1 besitzt keine reguläre Pflegesachleistung, keine eigene Tages-/Nachtpflegeleistung und keinen Gemeinsamen Jahresbetrag nach den Regeln für Pflegegrad 2–5.

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Welche Leistungen können zu meiner Situation passen?

Drei Angaben helfen Ihnen, mögliche Leistungen für Ihre Situation einzuordnen. Die Auswahl bietet eine allgemeine Orientierung und trifft keine individuelle Anspruchsentscheidung.

1. Welcher Pflegegrad wurde festgestellt?
2. Wie ist die Wohnsituation?
3. Wird ein Pflegedienst genutzt?

Patavio

Ihre Pflegeleistungs-Orientierung

Allgemeine Orientierung · Leistungsstand 2026 · patavio.de

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Welche Pflegeleistungen lassen sich kombinieren?

Pflegegeld oder Pflegedienst? Tagespflege zusätzlich? Entlastungsbetrag neben anderen Leistungen? Patavio ordnet die wichtigsten Kombinationen.

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig kombiniert werden.
  • Der Entlastungsbetrag ist ein eigener zweckgebundener Anspruch und reduziert das Pflegegeld nicht automatisch.
  • Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanter Pflegesachleistung genutzt werden.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag.

Verbleibendes Pflegegeld berechnen →

Kombinationen genauer verstehen →

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Dokumente & Checklisten

Hier finden Sie kostenfreie, ausfüllbare PDF-Dokumente für die Vorbereitung und Dokumentation. Wählen Sie das passende Thema; Sie können jedes Dokument direkt öffnen oder herunterladen.

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Datenschutz: Ihre Eintragungen bleiben in der PDF-Datei auf Ihrem Gerät. Patavio erhält keine ausgefüllten Angaben.

Weitere Erklärungen

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Fristen und Zeiträume – Stand 2026

Die tatsächliche Frist kann von der persönlichen Situation und dem jeweiligen Verfahren abhängen. Die folgenden Angaben geben eine allgemeine Orientierung.

Was bedeutet Verhinderungspflege? Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzpflege finanziert werden. Ausführliche Erklärung öffnen →

ThemaFrist oder Zeitraum
Entscheidung über den Pflegegradgrundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen
Pflegeberatung nach Antrag oder BedarfAngebot oder Termin grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldgrundsätzlich innerhalb von drei Wochen, mit fachlicher Beteiligung innerhalb von fünf Wochen
Verhinderungspflege-Erstattungbis zum Ende des Folgekalenderjahres Seit 1. Januar 2026
Restlicher Entlastungsbetrag aus dem VorjahrNutzung bis zum 30. Juni des Folgejahres

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GEPLANT · KABINETTSENTWURF · NOCH NICHT GELTEND

Pflegeneuordnungsgesetz: aktueller Entwurfsstand

Was ist geplant – und was gilt bereits?

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Kabinettsentwurf ist noch kein geltendes Recht. Bis einzelne Regelungen nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren in Kraft treten, gelten die heute ausgewiesenen Leistungen und Voraussetzungen weiter.

Die wichtigste Botschaft

Bis ein neues Gesetz wirksam in Kraft tritt, gelten die heutigen Pflegeleistungen weiter.

Pflegegrade vergleichen: heute gültig / Kabinettsentwurf

Wählen Sie einen Pflegegrad aus. Die Tabelle zeigt die heute geltenden Leistungen und die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen. Der Kabinettsentwurf ist noch kein geltendes Recht.

Pflegegrad 1 vergleichen
BereichHeute gültigKabinettsentwurf
Punktespanne12,5 bis unter 27 Punkte15 bis unter 30 Punkte vorgesehen
Pflegegeldkein Anspruchnicht vorgesehen
Pflegesachleistungkein Anspruchnicht vorgesehen
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudgetbis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetragkein Sozialraumbudget vorgesehen; der heutige Entlastungsbetrag soll entfallen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruchder eigenständige Anspruch soll entfallen
Gemeinsamer Jahresbetragkein Anspruchnicht vorgesehen
Überbrückungsbudgetnicht vorhandennicht vorgesehen
Umwandlungsanspruchkein Anspruchnicht vorgesehen
Pflegegrad 2 vergleichen
BereichHeute gültigKabinettsentwurf
Punktespanne27 bis unter 47,5 Punkte30 bis unter 50 Punkte vorgesehen
Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets347 Euro monatlich Pflegegeld380 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudgetbis 796 Euro monatlich Pflegesachleistungbis 890 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudgetbis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetragbis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruchkein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 Euro jährlichWegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen
Überbrückungsbudgetnicht als eigenes Budget vorhandenbis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen
Umwandlungsanspruchbis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen VoraussetzungenWegfall in der bisherigen Form vorgesehen
Pflegegrad 3 vergleichen
BereichHeute gültigKabinettsentwurf
Punktespanne47,5 bis unter 70 Punkte50 bis unter 70 Punkte vorgesehen
Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets599 Euro monatlich Pflegegeld630 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudgetbis 1.497 Euro monatlich Pflegesachleistungbis 1.590 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudgetbis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetragbis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruchkein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 Euro jährlichWegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen
Überbrückungsbudgetnicht als eigenes Budget vorhandenbis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen
Umwandlungsanspruchbis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen VoraussetzungenWegfall in der bisherigen Form vorgesehen
Pflegegrad 4 vergleichen
BereichHeute gültigKabinettsentwurf
Punktespanne70 bis unter 90 Punkte70 bis unter 90 Punkte; keine Änderung
Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets800 Euro monatlich Pflegegeld890 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudgetbis 1.859 Euro monatlich Pflegesachleistungbis 2.090 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudgetbis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetragbis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruchkein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 Euro jährlichWegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen
Überbrückungsbudgetnicht als eigenes Budget vorhandenbis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen
Umwandlungsanspruchbis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen VoraussetzungenWegfall in der bisherigen Form vorgesehen
Pflegegrad 5 vergleichen
BereichHeute gültigKabinettsentwurf
Punktespanne90 bis 100 Punkte90 bis 100 Punkte; keine Änderung
Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets990 Euro monatlich Pflegegeld1.080 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudgetbis 2.299 Euro monatlich Pflegesachleistungbis 2.530 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudgetbis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetragbis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruchkein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 Euro jährlichWegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen
Überbrückungsbudgetnicht als eigenes Budget vorhandenbis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen
Umwandlungsanspruchbis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen VoraussetzungenWegfall in der bisherigen Form vorgesehen

Beispiel für Pflegegrad 3

Eine Person mit Pflegegrad 3 kann heute 599 Euro Pflegegeld, zusätzlich bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und bei Bedarf Leistungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nutzen. Nach dem Kabinettsentwurf wären stattdessen 630 Euro Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen; der eigenständige 42-Euro-Anspruch und der Gemeinsame Jahresbetrag würden in ihrer bisherigen Form entfallen und auf mehrere neue Budgets verteilt.

Wichtig: Die Entwurfswerte dürfen nicht addiert oder als einfache Erhöhung verstanden werden. 630 Euro sind nicht lediglich 31 Euro mehr, weil bisher eigenständige Leistungen neu geordnet werden sollen. Das geplante Überbrückungsbudget von 2.285 Euro ist kein vollständiger Ersatz für alle heutigen Einsatzmöglichkeiten des Gemeinsamen Jahresbetrags.

Pflegegrade und Bestandsschutz

Die Pflegegrade sollen bleiben. Bereits festgestellte Pflegegrade sollen nicht allein wegen der geplanten neuen Schwellenwerte oder der geänderten Bewertungssystematik verloren gehen. Eine Änderung aus anderen Gründen, die schon nach geltendem Recht möglich wäre, schließt der Entwurf damit nicht aus.

Sozialraumbudget

Für Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich geplant; für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis zu 300 Euro. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Ein Ansparen wie beim heutigen Entlastungsbetrag ist nicht vorgesehen. Für Pflegegrad 1 soll der heutige Entlastungsbetrag entfallen.

Nachbarschaftshilfe

Einzelhelfende aus der Nachbarschaft sollen künftig nach den vorgesehenen Regeln der Pflegekassen anerkannt werden können. Bis diese Regeln gelten, bleibt die Anerkennung nach dem bisherigen Landesrecht maßgeblich.

Zeitachse des Kabinettsentwurfs

  • 30.09.2026: Kabinettsbeschluss; noch kein geltendes Recht.
  • 01.01. bis 30.04.2027: Geplante vorübergehende Aussetzung der regulären Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen; gesetzliche kürzere oder dringliche Fristen sollen ausgenommen bleiben.
  • 2027: Geplante Übergangsnutzung für bestimmte Überbrückungssituationen über ambulante Dienste.
  • 01.01.2028: Geplante neue Akutangebote und Akut-Kurzzeitpflege.
  • 01.07.2028: Geplanter Start erster verbindlicher Funktionen des Pflege-Cockpits.
  • 01.01.2029: Geplante Pflegebegleitung, neue Gutachteninhalte für Neuanträge und jährliche Dynamisierung.
  • 01.01.2030: Geplanter Start der weiteren Funktionen des Pflege-Cockpits.

Zuletzt geprüft: 09.10.2026 · Status: Kabinettsentwurf · noch nicht geltendes Recht

Amtlichen Stand des Pflegeneuordnungsgesetzes beim BMG prüfen →

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