Was möchten Sie erledigen?
Wählen Sie zuerst Ihre Situation. Die vertiefenden Pflege-Seiten erklären Voraussetzungen, Unterlagen und mögliche Fristen.
Pflegeneuordnungsgesetz
Was ist im Kabinettsentwurf vorgesehen – und was gilt heute weiterhin?
Aktuellen Entwurfsstand ansehen →Pflegegrad erstmals beantragen
Antrag, Antragsdatum und weiteren Ablauf einordnen.
Antrag verstehen →Höheren Pflegegrad beantragen
Veränderungen festhalten und eine neue Bewertung vorbereiten.
Höherstufung vorbereiten →Pflegehilfsmittel beantragen
Bedarf, Zuständigkeit und Antrag vor einer Anschaffung klären.
Pflegehilfsmittel prüfen →Wohnumfeld anpassen
Maßnahme und Zuschuss vor einem verbindlichen Auftrag klären.
Wohnumfeld-Zuschuss prüfen →Verhinderungspflege abrechnen
Kosten, Nachweise und Ausschlussfrist im Blick behalten.
Abrechnung vorbereiten →Pflegeberatung nutzen
Leistungen und Versorgung gemeinsam ordnen.
Beratung finden →Gegen einen Bescheid vorgehen
Bescheid, Begründung und konkrete Rechtsbehelfsbelehrung prüfen.
Widerspruch verstehen →Weitere Bereiche im Pflege-Lotsen
Was bedeutet mein Pflegegrad bei den Leistungen?
Wählen Sie den Pflegegrad aus, um die wichtigsten Leistungen übersichtlich zu sehen. Die Auswahl filtert nur allgemeine Informationen. Sie berechnet keinen individuellen Anspruch.
Noch keinen Pflegegrad?
Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, beginnt der Weg normalerweise mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Patavio zeigt, wie Antrag und Begutachtung grundsätzlich ablaufen.
Nicht alles ist entweder/oder. Manche Leistungen können nebeneinander genutzt oder miteinander kombiniert werden. Entscheidend sind die jeweilige Leistung und die Organisation der Pflege.
Pflegeleistungen 2026 auf einen Blick
Die Beträge zeigen gesetzliche Höchst- oder Pauschalbeträge der Pflegeversicherung. Ob eine Leistung im Einzelfall genutzt werden kann, hängt von ihren Voraussetzungen ab.
Mehr als Geldbeträge
Patavio erklärt zu jeder Leistung auch, wofür sie gedacht ist, wer sie erhält oder abrechnet, ob ein Antrag nötig ist und welche Fristen wichtig sein können.
Alle Pflegegrade und Beträge vergleichen
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|
Pflegegrad 1 besitzt keine reguläre Pflegesachleistung, keine eigene Tages-/Nachtpflegeleistung und keinen Gemeinsamen Jahresbetrag nach den Regeln für Pflegegrad 2–5.
Welche Leistungen können zu meiner Situation passen?
Drei Angaben helfen Ihnen, mögliche Leistungen für Ihre Situation einzuordnen. Die Auswahl bietet eine allgemeine Orientierung und trifft keine individuelle Anspruchsentscheidung.
Patavio
Ihre Pflegeleistungs-Orientierung
Allgemeine Orientierung · Leistungsstand 2026 · patavio.de
Welche Pflegeleistungen lassen sich kombinieren?
Pflegegeld oder Pflegedienst? Tagespflege zusätzlich? Entlastungsbetrag neben anderen Leistungen? Patavio ordnet die wichtigsten Kombinationen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig kombiniert werden.
- Der Entlastungsbetrag ist ein eigener zweckgebundener Anspruch und reduziert das Pflegegeld nicht automatisch.
- Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanter Pflegesachleistung genutzt werden.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Verbleibendes Pflegegeld berechnen →
Dokumente & Checklisten
Hier finden Sie kostenfreie, ausfüllbare PDF-Dokumente für die Vorbereitung und Dokumentation. Wählen Sie das passende Thema; Sie können jedes Dokument direkt öffnen oder herunterladen.
Dokumentübersicht wird geladen.
Datenschutz: Ihre Eintragungen bleiben in der PDF-Datei auf Ihrem Gerät. Patavio erhält keine ausgefüllten Angaben.
Weitere Erklärungen
Fristen und Zeiträume – Stand 2026
Die tatsächliche Frist kann von der persönlichen Situation und dem jeweiligen Verfahren abhängen. Die folgenden Angaben geben eine allgemeine Orientierung.
Was bedeutet Verhinderungspflege? Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzpflege finanziert werden. Ausführliche Erklärung öffnen →
| Thema | Frist oder Zeitraum |
|---|---|
| Entscheidung über den Pflegegrad | grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen |
| Pflegeberatung nach Antrag oder Bedarf | Angebot oder Termin grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen |
| Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld | grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, mit fachlicher Beteiligung innerhalb von fünf Wochen |
| Verhinderungspflege-Erstattung | bis zum Ende des Folgekalenderjahres Seit 1. Januar 2026 |
| Restlicher Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr | Nutzung bis zum 30. Juni des Folgejahres |
GEPLANT · KABINETTSENTWURF · NOCH NICHT GELTEND
Pflegeneuordnungsgesetz: aktueller Entwurfsstand
Was ist geplant – und was gilt bereits?
Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Kabinettsentwurf ist noch kein geltendes Recht. Bis einzelne Regelungen nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren in Kraft treten, gelten die heute ausgewiesenen Leistungen und Voraussetzungen weiter.
Die wichtigste Botschaft
Bis ein neues Gesetz wirksam in Kraft tritt, gelten die heutigen Pflegeleistungen weiter.
Pflegegrade vergleichen: heute gültig / Kabinettsentwurf
Wählen Sie einen Pflegegrad aus. Die Tabelle zeigt die heute geltenden Leistungen und die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen. Der Kabinettsentwurf ist noch kein geltendes Recht.
Pflegegrad 1 vergleichen
| Bereich | Heute gültig | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Punktespanne | 12,5 bis unter 27 Punkte | 15 bis unter 30 Punkte vorgesehen |
| Pflegegeld | kein Anspruch | nicht vorgesehen |
| Pflegesachleistung | kein Anspruch | nicht vorgesehen |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | bis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag | kein Sozialraumbudget vorgesehen; der heutige Entlastungsbetrag soll entfallen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruch | der eigenständige Anspruch soll entfallen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | kein Anspruch | nicht vorgesehen |
| Überbrückungsbudget | nicht vorhanden | nicht vorgesehen |
| Umwandlungsanspruch | kein Anspruch | nicht vorgesehen |
Pflegegrad 2 vergleichen
| Bereich | Heute gültig | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Punktespanne | 27 bis unter 47,5 Punkte | 30 bis unter 50 Punkte vorgesehen |
| Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets | 347 Euro monatlich Pflegegeld | 380 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudget | bis 796 Euro monatlich Pflegesachleistung | bis 890 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | bis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag | bis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruch | kein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 Euro jährlich | Wegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen |
| Überbrückungsbudget | nicht als eigenes Budget vorhanden | bis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen |
| Umwandlungsanspruch | bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen | Wegfall in der bisherigen Form vorgesehen |
Pflegegrad 3 vergleichen
| Bereich | Heute gültig | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Punktespanne | 47,5 bis unter 70 Punkte | 50 bis unter 70 Punkte vorgesehen |
| Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets | 599 Euro monatlich Pflegegeld | 630 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudget | bis 1.497 Euro monatlich Pflegesachleistung | bis 1.590 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | bis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag | bis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruch | kein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 Euro jährlich | Wegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen |
| Überbrückungsbudget | nicht als eigenes Budget vorhanden | bis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen |
| Umwandlungsanspruch | bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen | Wegfall in der bisherigen Form vorgesehen |
Pflegegrad 4 vergleichen
| Bereich | Heute gültig | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Punktespanne | 70 bis unter 90 Punkte | 70 bis unter 90 Punkte; keine Änderung |
| Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets | 800 Euro monatlich Pflegegeld | 890 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudget | bis 1.859 Euro monatlich Pflegesachleistung | bis 2.090 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | bis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag | bis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruch | kein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 Euro jährlich | Wegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen |
| Überbrückungsbudget | nicht als eigenes Budget vorhanden | bis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen |
| Umwandlungsanspruch | bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen | Wegfall in der bisherigen Form vorgesehen |
Pflegegrad 5 vergleichen
| Bereich | Heute gültig | Kabinettsentwurf |
|---|---|---|
| Punktespanne | 90 bis 100 Punkte | 90 bis 100 Punkte; keine Änderung |
| Pflegegeld / Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets | 990 Euro monatlich Pflegegeld | 1.080 Euro monatlich Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Pflegesachleistung / ambulantes Sachleistungsbudget | bis 2.299 Euro monatlich Pflegesachleistung | bis 2.530 Euro monatlich als ambulantes Sachleistungsbudget vorgesehen |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | bis 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag | bis 175 Euro monatlich als Sozialraumbudget; bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis 300 Euro vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro monatlich als eigenständiger Anspruch | kein eigenständiger Anspruch; Einbeziehung in das Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 Euro jährlich | Wegfall in der bisherigen Form und Verteilung auf mehrere neue Budgets vorgesehen |
| Überbrückungsbudget | nicht als eigenes Budget vorhanden | bis 2.285 Euro jährlich für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen |
| Umwandlungsanspruch | bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen | Wegfall in der bisherigen Form vorgesehen |
Beispiel für Pflegegrad 3
Eine Person mit Pflegegrad 3 kann heute 599 Euro Pflegegeld, zusätzlich bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und bei Bedarf Leistungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nutzen. Nach dem Kabinettsentwurf wären stattdessen 630 Euro Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vorgesehen; der eigenständige 42-Euro-Anspruch und der Gemeinsame Jahresbetrag würden in ihrer bisherigen Form entfallen und auf mehrere neue Budgets verteilt.
Wichtig: Die Entwurfswerte dürfen nicht addiert oder als einfache Erhöhung verstanden werden. 630 Euro sind nicht lediglich 31 Euro mehr, weil bisher eigenständige Leistungen neu geordnet werden sollen. Das geplante Überbrückungsbudget von 2.285 Euro ist kein vollständiger Ersatz für alle heutigen Einsatzmöglichkeiten des Gemeinsamen Jahresbetrags.
Pflegegrade und Bestandsschutz
Die Pflegegrade sollen bleiben. Bereits festgestellte Pflegegrade sollen nicht allein wegen der geplanten neuen Schwellenwerte oder der geänderten Bewertungssystematik verloren gehen. Eine Änderung aus anderen Gründen, die schon nach geltendem Recht möglich wäre, schließt der Entwurf damit nicht aus.
Sozialraumbudget
Für Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich geplant; für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis zu 300 Euro. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Ein Ansparen wie beim heutigen Entlastungsbetrag ist nicht vorgesehen. Für Pflegegrad 1 soll der heutige Entlastungsbetrag entfallen.
Nachbarschaftshilfe
Einzelhelfende aus der Nachbarschaft sollen künftig nach den vorgesehenen Regeln der Pflegekassen anerkannt werden können. Bis diese Regeln gelten, bleibt die Anerkennung nach dem bisherigen Landesrecht maßgeblich.
Zeitachse des Kabinettsentwurfs
- 30.09.2026: Kabinettsbeschluss; noch kein geltendes Recht.
- 01.01. bis 30.04.2027: Geplante vorübergehende Aussetzung der regulären Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen; gesetzliche kürzere oder dringliche Fristen sollen ausgenommen bleiben.
- 2027: Geplante Übergangsnutzung für bestimmte Überbrückungssituationen über ambulante Dienste.
- 01.01.2028: Geplante neue Akutangebote und Akut-Kurzzeitpflege.
- 01.07.2028: Geplanter Start erster verbindlicher Funktionen des Pflege-Cockpits.
- 01.01.2029: Geplante Pflegebegleitung, neue Gutachteninhalte für Neuanträge und jährliche Dynamisierung.
- 01.01.2030: Geplanter Start der weiteren Funktionen des Pflege-Cockpits.
Zuletzt geprüft: 09.10.2026 · Status: Kabinettsentwurf · noch nicht geltendes Recht
Amtlichen Stand des Pflegeneuordnungsgesetzes beim BMG prüfen →

