Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur:
- Körperpflege,
- Mobilität,
- Haushalt,
- medizinische Versorgung.
Sie kann auch beeinflussen:
- Kontakte zu Familie und Freunden,
- Gespräche und Kommunikation,
- Freizeit,
- Nachbarschaft,
- Vereine,
- Kultur,
- Religion,
- Bildung,
- gesellschaftliche Beteiligung.
Das Pflegeversicherungsrecht berücksichtigt deshalb ausdrücklich die:
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Dazu gehören unter anderem:
- den eigenen Tagesablauf gestalten,
- sich beschäftigen,
- Zukunft planen,
- mit anderen Menschen direkt in Kontakt sein,
- Beziehungen außerhalb des unmittelbaren Umfelds pflegen.
Auch pflegerische Betreuung kann Kommunikation, Alltagsgestaltung, soziale Kontakte und Beschäftigung unterstützen.
Der wichtige Grundgedanke lautet:
Pflegebedarf darf nicht dazu führen, dass das Leben nur noch aus Versorgung besteht.
Gleichzeitig bedeutet Teilhabe aber nicht:
„Ein Mensch muss möglichst viele Kontakte oder Aktivitäten haben.“
Entscheidend ist, was für die einzelne Person wichtig ist:
- Welche Menschen möchte sie sehen?
- Welche Aktivitäten interessieren sie?
- Wie viel Kontakt möchte sie?
- Wie viel Ruhe und Rückzug braucht sie?
Das Ziel ist deshalb nicht möglichst viel Aktivität.
Das Ziel ist:
soziale Beziehungen, Kommunikation und Aktivitäten so zu ermöglichen, wie sie für den einzelnen Menschen bedeutsam sind.
Alleinsein, soziale Isolation und Einsamkeit sind nicht dasselbe
Diese Begriffe werden im Alltag häufig vermischt.
Sie bedeuten aber Unterschiedliches.
Alleinsein
bedeutet zunächst nur:
Im Moment ist kein anderer Mensch da.
Ein Mensch kann allein sein und sich dabei wohlfühlen.
Soziale Isolation
beschreibt eher:
- wenige soziale Kontakte,
- ein kleines soziales Netzwerk,
- seltenen Austausch mit anderen.
Auch das muss nicht automatisch belastend sein.
Einsamkeit
ist ein subjektives Gefühl.
Ein Mensch kann sich einsam fühlen, wenn seine Beziehungen:
- nicht häufig genug,
- nicht eng genug,
- nicht so vertrauensvoll sind, wie er es sich wünscht.
Deshalb gilt:
Ein Mensch kann allein sein, ohne einsam zu sein.
Und ebenso:
Ein Mensch kann viele Kontakte haben und sich trotzdem einsam fühlen.
Die entscheidende Frage lautet also nicht:
„Wie viele Kontakte hat jemand?“
Sondern:
„Entsprechen diese Kontakte dem, was dieser Mensch braucht und möchte?“
Soziale Kontakte gehören ausdrücklich zum Pflegealltag
Pflegebedürftigkeit wird nicht nur danach betrachtet, was jemand körperlich noch kann.
Auch die Fähigkeit, den Alltag und soziale Beziehungen zu gestalten, gehört dazu.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Tagesablauf gestalten,
- sich beschäftigen,
- Pläne machen,
- direkt mit anderen Menschen kommunizieren,
- Kontakte außerhalb des unmittelbaren Umfelds pflegen.
Soziale Teilhabe ist deshalb kein nebensächliches Thema.
Sie gehört zum Alltag eines Menschen genauso wie Essen, Körperpflege oder Mobilität.
Kommunikation ist die Grundlage vieler Beziehungen
Kontakt ist nur möglich, wenn Verständigung gelingt.
Kommunikation kann sehr unterschiedlich aussehen:
- gesprochene Sprache,
- Schrift,
- Gebärden,
- Gestik,
- Mimik,
- Bilder,
- Symbole,
- technische Kommunikationshilfen.
Kommunikation kann erschwert sein durch zum Beispiel:
- Hörbeeinträchtigungen,
- Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen,
- Sehbeeinträchtigungen,
- neurologische Einschränkungen,
- kognitive Veränderungen.
Das bedeutet aber nicht automatisch:
„Die Person möchte keinen Kontakt.“
Vielleicht muss nur die Form der Kommunikation angepasst werden.
Ein Mensch, der nicht gut sprechen kann, hat deshalb nicht weniger zu sagen.
Und ein Mensch, der Gesprächen nur langsam folgen kann, hat nicht automatisch weniger Interesse an anderen Menschen.
Familie kann wichtig sein – aber Familie ist nicht automatisch das gesamte soziale Leben
Familie kann geben:
- Nähe,
- Orientierung,
- praktische Unterstützung,
- Verlässlichkeit.
Aber nicht jeder Mensch hat:
- Angehörige,
- guten Kontakt zur Familie,
- Familie in der Nähe.
Und nicht jede wichtige Beziehung ist familiär.
Ebenso bedeutend können sein:
- Freunde,
- Nachbarn,
- frühere Kollegen,
- Vereinskontakte,
- Menschen aus einer religiösen Gemeinschaft,
- andere selbst gewählte Beziehungen.
Deshalb sollte nicht automatisch angenommen werden:
„Die Familie ist das soziale Netzwerk.“
Für manche Menschen stimmt das.
Für andere nicht.
Freundschaften behalten ihren eigenen Wert
Freundschaften können etwas bieten, das Pflegebeziehungen nicht ersetzen.
Zum Beispiel:
- gemeinsame Interessen,
- Erinnerungen,
- Humor,
- Normalität außerhalb der Pflegesituation,
- gegenseitige Unterstützung.
Wenn der Pflegebedarf zunimmt, besteht die Gefahr, dass ein Mensch fast nur noch Kontakt hat zu:
- Angehörigen,
- Pflegekräften,
- Ärzten,
- Therapeuten.
Diese Kontakte können wichtig sein.
Sie ersetzen aber nicht automatisch selbst gewählte Beziehungen.
Professionelle Versorgung ist nicht dasselbe wie Freundschaft oder persönliche Verbundenheit.
Freizeit bleibt Teil des Lebens
Pflegebedarf kann verändern, wie Freizeit möglich ist.
Er macht Freizeit aber nicht unwichtig.
Interessen können zum Beispiel sein:
- Musik,
- Lesen,
- Fernsehen,
- Garten,
- Handarbeit,
- Spiele,
- Sport,
- Kultur,
- Veranstaltungen,
- Ausflüge,
- Vereine,
- religiöse Gemeinschaft,
- politische Beteiligung,
- Bildung.
Welche Aktivität zu einem Menschen passt, entscheidet nicht der Pflegegrad.
Entscheidend sind:
- persönliche Interessen,
- praktische Möglichkeiten,
- der notwendige Unterstützungsbedarf.
Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet mehr als Beschäftigung
Teilhabe bedeutet nicht nur:
„Die Person hat etwas zu tun.“
Gesellschaftliche Teilhabe kann zum Beispiel heißen:
- Beziehungen führen,
- Nachbarschaft erleben,
- Kultur besuchen,
- einem Verein angehören,
- Sport machen,
- Religion leben,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- politische Informationen verfolgen,
- wählen,
- lernen,
- öffentliche Orte nutzen.
Die Pflege-Charta formuliert dazu ausdrücklich das Recht auf:
- Wertschätzung,
- Austausch mit anderen Menschen,
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 6 trägt den Titel:
„Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft“.
Die Pflege-Charta ist ein Rechte- und Orientierungsrahmen für eine würdevolle Pflege. Sie beschreibt, wie sich bestehende Rechte im Pflegealltag widerspiegeln sollen.
Das zeigt:
Ein versorgter Alltag ist nicht automatisch ein teilhabender Alltag.
Pflege und Betreuung sollen Kommunikation und Teilhabe unterstützen
Die Pflege-Charta nennt ausdrücklich:
„Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft“.
Dazu gehört unter anderem:
- Kommunikationsbedürfnisse zu berücksichtigen,
- Kommunikationshilfen nutzen zu können,
- Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.
Damit ist Teilhabe auch ein Qualitätsmerkmal guter Pflege und Betreuung.
Gute Versorgung fragt deshalb nicht nur:
„Ist alles medizinisch und pflegerisch erledigt?“
Sondern auch:
„Kann der Mensch weiterhin Beziehungen, Interessen und gesellschaftliches Leben haben?“
Pflegekontakte dürfen persönliche Beziehungen nicht unbeabsichtigt ersetzen
Mit zunehmendem Pflegebedarf steigen häufig die Kontakte zu:
- Pflegediensten,
- Ärzten,
- Therapeuten,
- Betreuungskräften.
Diese Kontakte sind notwendig und können auch persönlich wertvoll sein.
Sie ersetzen aber nicht automatisch:
- Freundschaften,
- Familie,
- Nachbarschaft,
- selbst gewählte Beziehungen.
Wenn eine Person andere Kontakte möchte, sollte professionelle Versorgung deshalb nicht zum einzigen sozialen Kontakt werden.
Soziale Kontakte können für Wohlbefinden wichtig sein
Soziale Beziehungen können zum psychischen Wohlbefinden beitragen.
Soziale Isolation kann gleichzeitig mit psychischen Belastungen zusammenhängen.
Dabei gilt aber:
Wenig soziale Kontakte machen einen Menschen nicht automatisch krank.
Und ebenso wenig gilt:
Pflegebedürftige Menschen sind automatisch einsam.
Gesundheit, Beziehungen, Lebenssituation und persönliche Bedürfnisse hängen auf unterschiedliche Weise zusammen.
Deshalb sollte immer die individuelle Situation betrachtet werden.
Welche Barrieren soziale Teilhabe erschweren können
Manchmal möchte ein Mensch sehr wohl:
- Menschen treffen,
- Veranstaltungen besuchen,
- telefonieren,
- hinausgehen,
- an Gruppen teilnehmen.
Die Teilnahme scheitert aber an ganz praktischen Hindernissen.
Dann ist nicht das fehlende Interesse das Problem.
Die Barriere verhindert die Teilhabe.
Eingeschränkte Mobilität
Eine Person möchte vielleicht:
- Freunde besuchen,
- ein Café aufsuchen,
- zur Kirche gehen,
- einen Verein besuchen,
- an einer Kulturveranstaltung teilnehmen.
Mögliche Hindernisse:
- Weg zu lang,
- Rollstuhl erforderlich,
- Transfer schwierig,
- Treppen,
- ungeeignete Wege,
- fehlende Sitzmöglichkeiten.
Das Interesse ist vorhanden.
Die praktische Erreichbarkeit fehlt.
Nicht barrierefreie Gebäude
Teilhabe kann auch an einem Gebäude scheitern.
Zum Beispiel durch:
- Stufen,
- schmale Türen,
- fehlenden Aufzug,
- ungeeignete Toilette,
- schwere Türen,
- fehlende Bewegungsflächen.
Barrierefreiheit bedeutet grundsätzlich, dass ein Bereich für Menschen mit Behinderungen:
- auffindbar,
- zugänglich,
- nutzbar sein soll, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Welche konkrete gesetzliche Verpflichtung für einen bestimmten Ort besteht, hängt allerdings vom jeweiligen Rechtsbereich ab.
Verkehr und Transport
Auch ein barrierefreier Veranstaltungsort hilft wenig, wenn der Weg dorthin nicht möglich ist.
Barrieren können zum Beispiel sein:
- Haltestelle nicht erreichbar,
- öffentliches Verkehrsmittel nicht nutzbar,
- Begleitung fehlt,
- Rollstuhltransport notwendig,
- Fahrdienst nicht verfügbar.
Mobilität kann deshalb Voraussetzung dafür sein, überhaupt am sozialen Leben teilnehmen zu können.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch eigene Leistungen zur Mobilität.
Diese gelten aber nicht automatisch für jeden Menschen mit Pflegebedarf.
Hörbeeinträchtigungen
Eine Hörbeeinträchtigung kann Gespräche stark erschweren.
Zum Beispiel:
- Gespräche in Gruppen,
- Telefonate,
- Veranstaltungen,
- Unterhaltungen mit Hintergrundgeräuschen.
Barrieren können sein:
- laute Umgebung,
- fehlende Hörunterstützung,
- fehlende Untertitel,
- zu schnelles Sprechen.
Dann kann sich ein Mensch aus Gesprächen zurückziehen, obwohl er Kontakt eigentlich möchte.
Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen
Menschen mit zum Beispiel:
- Aphasie,
- Dysarthrie,
- anderen Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen können Schwierigkeiten haben:
- Gespräche zu führen,
- telefonisch Angebote zu nutzen,
- in Gruppen schnell zu reagieren.
Eine zusätzliche Barriere kann entstehen, wenn andere:
- ungeduldig werden,
- Sätze vorschnell beenden,
- nicht genügend Zeit lassen.
Kommunikationsunterstützung kann deshalb gesellschaftliche Teilhabe überhaupt erst ermöglichen.
Sehbeeinträchtigungen
Mögliche Hindernisse sind:
- gedruckte Informationen nicht lesbar,
- digitale Angebote nicht barrierefrei,
- Orientierung in unbekannter Umgebung schwierig,
- visuelle Hinweise nicht wahrnehmbar.
Teilhabe braucht deshalb manchmal sowohl:
- räumliche,
- digitale
Barrierefreiheit.
Kognitive Einschränkungen
Mögliche Schwierigkeiten können sein:
- Termine merken,
- Wege finden,
- komplexe Veranstaltungen verstehen,
- Gesprächen in großen Gruppen folgen,
- neue Situationen bewältigen.
Unterstützung kann dann zum Beispiel bestehen aus:
- Begleitung,
- einfacher Struktur,
- bekannten Abläufen,
- verständlichen Informationen.
Eine kognitive Einschränkung ist aber kein Grund, einen Menschen pauschal von Aktivitäten auszuschließen.
Kommunikation muss zugänglich sein
Für leistungsberechtigte Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen können aus besonderem Anlass Leistungen zur Förderung der Verständigung infrage kommen.
Dazu gehören insbesondere:
- Gebärdensprachdolmetscher,
- andere geeignete Kommunikationshilfen.
Deutsche Gebärdensprache und weitere Kommunikationshilfen sind gesetzlich als wichtige Kommunikationsformen anerkannt.
Der Grundgedanke lautet:
Zugang zu Kommunikation ist Teilhabe – nicht bloß Komfort.
Digitale Angebote können helfen – oder neue Barrieren schaffen
Digitale Kommunikation kann Kontakt ermöglichen durch:
- Videoanrufe,
- Messenger,
- E-Mail,
- Online-Gruppen,
- digitale Veranstaltungen.
Gleichzeitig können neue Hindernisse entstehen:
- kein geeignetes Gerät,
- kein Internetzugang,
- schwierige Bedienung,
- kleine Schrift,
- schlechte Kontraste,
- fehlende Untertitel,
- Hilfsmittel funktionieren nicht mit dem Angebot,
- fehlende digitale Erfahrung.
Digitalisierung kann deshalb:
- Teilhabe ermöglichen,
- Teilhabe aber auch erschweren.
Digital bedeutet nicht automatisch barrierefrei.
Digitaler Kontakt ersetzt nicht für jeden persönliche Begegnungen
Digitale Kommunikation kann besonders hilfreich sein, wenn:
- Wege schwer möglich sind,
- Familie weit entfernt lebt,
- kurzfristige Treffen nicht machbar sind.
Manche Menschen möchten aber weiterhin:
- persönlichen Besuch,
- gemeinsame Aktivitäten,
- körperliche Nähe,
- reale Begegnungen.
Andere bevorzugen vielleicht digitale Kontakte.
Beides kann richtig sein.
Die passende Form des Kontakts ist individuell.
Auch die Organisation der Pflege kann zur Barriere werden
Manchmal verhindert nicht der Gesundheitszustand eine Aktivität.
Das Problem ist der Ablauf der Versorgung.
Zum Beispiel:
- Pflegedienst kommt nur in einem großen Zeitfenster,
- Therapie bindet viele Termine,
- Körperpflege ist vor einer Veranstaltung nicht rechtzeitig möglich,
- Fahrdienstzeiten passen nicht.
Dann kann die Versorgung selbst unbeabsichtigt dazu führen, dass soziale Aktivitäten schwieriger werden.
Das sollte bei der Alltagsplanung mitgedacht werden.
Fehlende Begleitung
Manche Aktivitäten wären grundsätzlich möglich, wenn jemand:
- begleitet,
- beim Transfer hilft,
- Orientierung gibt,
- unterwegs unterstützt.
Fehlt diese Begleitung, wird eine Aktivität möglicherweise unmöglich.
Das bedeutet:
Manchmal ist nicht die Aktivität selbst das Problem – sondern der Weg dorthin.
Erschöpfung, Fatigue und Schmerzen
Teilhabe kann auch durch schwankende Belastbarkeit erschwert werden.
Zum Beispiel durch:
- Schmerzen,
- starke Erschöpfung,
- geringe Ausdauer,
- Schlafprobleme,
- Nebenwirkungen von Medikamenten.
Dann können praktische Anpassungen helfen, etwa:
- kürzere Aktivitäten,
- Pausen,
- andere Tageszeiten,
- Teilnahme von zu Hause.
Welche medizinischen Ursachen zugrunde liegen und wie sie behandelt werden sollten, muss gesondert fachlich beurteilt werden.
Toiletten- und Pflegebedarf unterwegs
Eine Aktivität kann auch daran scheitern, dass unterwegs die notwendige Versorgung nicht möglich ist.
Wichtige Fragen können sein:
- Gibt es eine barrierefreie Toilette?
- Reicht der Platz für Assistenz?
- Können notwendige Pflegehandlungen stattfinden?
- Gibt es eine Rückzugsmöglichkeit?
Solche Details entscheiden manchmal darüber, ob eine Aktivität praktisch machbar ist.
Fehlende Informationen sind selbst eine Barriere
Ein Angebot kann geeignet sein und trotzdem nicht genutzt werden, weil wichtige Informationen fehlen.
Zum Beispiel:
- Ist der Zugang barrierefrei?
- Gibt es einen Aufzug?
- Gibt es eine geeignete Toilette?
- Sind Sitzplätze vorhanden?
- Ist Assistenz erlaubt?
- Gibt es Gebärdensprache?
- Untertitel?
- Plätze für Rollstühle?
- Kann eine Begleitperson mitkommen?
Wenn diese Informationen fehlen, lässt sich eine Teilnahme möglicherweise gar nicht zuverlässig planen.
Barrierefreiheit sollte deshalb nicht nur vorhanden, sondern auch erkennbar sein.
Finanzielle Barrieren
Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe können Kosten verursachen.
Zum Beispiel:
- Eintritt,
- Fahrt,
- Begleitung,
- technische Hilfe,
- Verpflegung.
Nicht jede dieser Kosten wird automatisch von Pflege- oder Sozialleistungssystemen übernommen.
Bei Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Teilhabeleistungen infrage kommen.
Eine Orientierung zu möglichen Kostenträgern gibt Wann Pflegekasse, Krankenkasse und andere Kostenträger unterstützen können.
Soziale Netzwerke können sich verändern
Kontakte können verloren gehen oder sich verändern durch:
- Krankheit,
- Umzug,
- Tod nahestehender Menschen,
- Ausscheiden aus dem Berufsleben,
- eingeschränkte Mobilität,
- Einzug in eine Pflegeeinrichtung.
Dann kann es notwendig werden, soziale Kontakte neu zu gestalten oder neue Beziehungen aufzubauen.
Wichtig bleibt:
Bestehende Kontakte können bewusst erhalten – und neue Kontakte können entstehen.
Auch Stigmatisierung kann eine Barriere sein
Nicht jede Barriere ist baulich.
Menschen können Aktivitäten vermeiden, weil sie:
- sichtbare Hilfsmittel benutzen,
- Hilfe beim Essen brauchen,
- langsamer sprechen,
- inkontinent sind,
- Assistenz benötigen,
- Sorge haben, andere zu belasten.
Solche sozialen Barrieren können genauso wirksam sein wie:
eine Treppe ohne Rampe.
Teilhabe braucht deshalb nicht nur körperliche Zugänglichkeit, sondern auch einen respektvollen Umgang.
Wie Kontakte und Teilhabe möglichst erhalten werden können
Nicht jede Lösung bedeutet, ein neues Angebot zu finden.
Oft lohnt es sich zuerst zu fragen:
Welche Beziehungen und Interessen bestehen bereits – und wie können sie weiter möglich bleiben?
Bestehende Beziehungen bewusst erhalten
Wichtige Kontakte können zum Beispiel gepflegt werden durch:
- regelmäßige Besuche,
- Telefonate,
- Nachrichten,
- Videoanrufe,
- gemeinsame Mahlzeiten,
- kurze gemeinsame Aktivitäten.
Es geht nicht darum, einen großen neuen Freizeitplan aufzubauen.
Manchmal ist der wichtigste Schritt:
eine bereits wichtige Beziehung nicht abbrechen zu lassen.
Kontakte an die eigene Belastbarkeit anpassen
Wenn lange Treffen zu anstrengend sind, kann Kontakt anders gestaltet werden.
Zum Beispiel:
- kürzere Besuche,
- häufiger kurze Kontakte,
- Treffen zu einer besseren Tageszeit,
- Ruhepause davor oder danach.
Das Ziel lautet nicht:
„Das frühere Niveau muss unbedingt wieder erreicht werden.“
Sondern:
Kontakt in einer Form, die weiterhin gut möglich ist.
Aktivitäten verändern statt vollständig aufgeben
Auch eine Aktivität selbst kann angepasst werden.
Zum Beispiel:
Früher:
- ganzer Vereinsabend.
Heute vielleicht:
- nur der erste Teil,
- Teilnahme mit Begleitung,
- digitale Teilnahme,
- Treffen mit einer kleineren Gruppe.
Oder:
Früher:
- langer Spaziergang.
Heute vielleicht:
- kürzere barrierefreie Strecke,
- Rollstuhl,
- Sitzpausen.
Das Interesse bleibt dasselbe.
Nur die Form verändert sich.
Teilhabe kann angepasst werden, ohne aufgegeben zu werden.
Unterstützung im Alltag kann soziale Kontakte fördern
Angebote zur Unterstützung im Alltag können – abhängig von ihrer regionalen Ausgestaltung – zum Beispiel umfassen:
- Betreuung,
- Alltagsbegleitung,
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags.
Ein mögliches Ziel solcher Angebote ist auch:
soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Welche Angebote anerkannt sind und wie sie finanziert werden, erklärt Welche Unterstützung bezahlt wird – und was zusammen genutzt werden kann.
Pflegedienste und Betreuungsdienste können Teilhabe unterstützen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen können zum Beispiel unterstützen bei:
- Kommunikation,
- Tagesgestaltung,
- Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- Beschäftigung.
Auch Betreuungsdienste können soziale Kontakte und Alltagsgestaltung unterstützen.
Der wichtige Gedanke lautet:
Pflege muss nicht ausschließlich Versorgung bedeuten.
Sie kann auch dazu beitragen, dass soziale Beziehungen und ein persönlicher Alltag möglich bleiben.
Begleitung organisieren
Manchmal fehlt nur die Person, die:
- mitgeht,
- beim Weg unterstützt,
- beim Transfer hilft,
- Orientierung gibt.
Begleitung kann je nach Situation kommen durch:
- Angehörige,
- Freunde,
- Nachbarn,
- ehrenamtliche Angebote,
- Betreuungsleistungen,
- Assistenzleistungen.
Welche dieser Möglichkeiten finanziert werden kann, hängt vom jeweiligen Leistungsweg ab.
Fahrmöglichkeiten prüfen
Wenn der Weg die größte Barriere ist, können je nach Region und persönlicher Situation zum Beispiel infrage kommen:
- öffentlicher Nahverkehr,
- barrierefreie Verkehrsangebote,
- Fahrdienste,
- Taxi,
- Beförderungsdienste,
- Leistungen zur Mobilität für leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen.
Wichtig:
Nicht jeder Fahrdienst ist automatisch eine Leistung der Pflegeversicherung.
Kommunikationshilfen können Kontakte ermöglichen
Je nach Beeinträchtigung können zum Beispiel helfen:
- Hörgerät,
- Schreib- oder Lesehilfe,
- Sprachcomputer,
- Kommunikations-App,
- Symbolkarten,
- Gebärdensprache,
- Dolmetschung,
- Untertitel.
Entscheidend ist:
Kommunikation muss in einer Form möglich sein, die der Mensch tatsächlich nutzen kann.
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Für Menschen mit Behinderungen können unter den Voraussetzungen des Teilhaberechts besondere Leistungen infrage kommen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Assistenz,
- Unterstützung bei der Verständigung,
- Mobilitätsleistungen,
- Hilfsmittel.
Ziel ist:
- gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung.
Diese Leistungen stehen aber nicht automatisch jedem Menschen mit Pflegegrad zu.
Es muss ein entsprechender Teilhabeanspruch bestehen.
Assistenz kann auch Freizeit und Beziehungen ermöglichen
Assistenz kann weit über Körperpflege hinausgehen.
Sie kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch Bereiche betreffen wie:
- soziale Beziehungen,
- persönliche Lebensplanung,
- gemeinschaftliches und kulturelles Leben,
- Freizeit,
- Sport,
- Verständigung mit der Umwelt.
Ein Beispiel:
Eine Person benötigt zu Hause Pflege.
Für den Besuch eines Konzerts braucht sie zusätzlich:
- Begleitung,
- Hilfe beim Weg,
- möglicherweise Kommunikationsunterstützung.
Pflege und Teilhabe können deshalb unterschiedliche Unterstützungswege benötigen.
Kommunikationsassistenz
Für leistungsberechtigte Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen können aus besonderem Anlass Leistungen zur Förderung der Verständigung infrage kommen.
Dazu zählen insbesondere:
- Gebärdensprachdolmetscher,
- andere geeignete Kommunikationshilfen.
Sie können zum Beispiel bei wichtigen Gesprächen, Veranstaltungen oder anderen gemeinschaftlichen Situationen relevant sein.
Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, hängt vom jeweiligen Leistungsweg und der persönlichen Situation ab.
Digitale Kontakte gezielt nutzen
Digitale Möglichkeiten können besonders hilfreich sein bei:
- großer Entfernung,
- eingeschränkter Mobilität,
- schlechtem Wetter,
- Infektionsschutz,
- kurzfristiger Erschöpfung.
Zum Beispiel:
- Videoanruf,
- Messenger,
- Online-Selbsthilfegruppe,
- Übertragung einer Veranstaltung,
- digitale Vereinsangebote.
Digitale Möglichkeiten können so einen zusätzlichen Zugang zu:
- Menschen,
- Nachbarschaft,
- gemeinsamen Interessen schaffen.
Digitale Teilhabe muss nutzbar sein
Ein digitales Angebot hilft nur, wenn es tatsächlich zugänglich ist.
Wichtig können sein:
- ausreichend große Schrift,
- gute Kontraste,
- Tastaturbedienung,
- Screenreader-Kompatibilität,
- Untertitel,
- verständliche Navigation.
Der einfache Grundsatz lautet:
Ein digitales Angebot hilft nur, wenn der Mensch es tatsächlich benutzen kann.
Selbsthilfegruppen
Selbsthilfe kann ermöglichen:
- Erfahrungsaustausch,
- gegenseitiges Verständnis,
- Informationen,
- neue Kontakte.
Selbsthilfe kann stattfinden:
- vor Ort,
- telefonisch,
- digital.
Sie ist freiwillig.
Und sie ersetzt keine:
- medizinische Behandlung,
- Pflege,
- individuelle Rechtsberatung.
Für manche Menschen kann sie aber eine wichtige Form von Austausch und Verbindung sein.
Vereine, Nachbarschaft und lokale Gruppen
Nicht immer braucht es ein spezielles Angebot „für Pflegebedürftige“.
Vielleicht besteht bereits ein Interesse an:
- Sportverein,
- Kulturverein,
- Kirchengemeinde,
- Nachbarschaftsgruppe,
- Seniorentreff,
- Bürgerzentrum,
- Bibliothek,
- Volkshochschule.
Dann kann die Frage lauten:
„Was muss sich ändern, damit dieses bisherige Interesse weiter möglich bleibt?“
Manchmal muss nicht das soziale Leben ersetzt werden.
Nur der Zugang dazu muss angepasst werden.
Aufsuchende Angebote
Wenn jemand die Wohnung nur schwer verlassen kann, können Angebote helfen, die zum Menschen kommen.
Zum Beispiel:
- Besuchsdienste,
- ehrenamtliche Begleitung,
- mobile Beratung,
- Hausbesuche,
- Aktivitäten im Wohnumfeld.
Solche niedrigschwelligen und barrierearmen Angebote können besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wichtig sein.
Auch kleine Kontakte können wichtig sein
Teilhabe muss nicht immer bedeuten:
- großer Ausflug,
- Vereinsabend,
- Veranstaltung.
Ebenso bedeutsam können sein:
- Gespräch mit einem Nachbarn,
- gemeinsamer Kaffee,
- kurzer Besuch,
- regelmäßiger Telefonkontakt,
- kleine Aktivität im Wohnumfeld.
Die Bedeutung eines Kontakts ist wichtiger als seine Größe oder Dauer.
Ein kurzes vertrautes Gespräch kann für einen Menschen wertvoller sein als eine große Veranstaltung.
Auch in einer Pflegeeinrichtung bleibt gesellschaftliche Teilhabe wichtig
Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet nicht:
„Das gesellschaftliche Leben findet jetzt nur noch in der Einrichtung statt.“
Möglich bleiben können zum Beispiel:
- Besuche,
- Kontakte außerhalb der Einrichtung,
- kulturelle Angebote,
- Ausflüge,
- Informationen über das Zeitgeschehen,
- religiöse Aktivitäten,
- Mitwirkung innerhalb der Einrichtung.
Auch hier gilt:
Pflegeversorgung ersetzt nicht automatisch das persönliche soziale Leben.
Die konkrete Barriere finden
Statt allgemein festzustellen:
„Die Person kann nicht mehr teilnehmen.“ ist häufig eine andere Frage hilfreicher:
„Was genau verhindert die Teilnahme?“
Zum Beispiel:
- der Weg?
- eine Treppe?
- die Toilette?
- Kommunikation?
- fehlende Begleitung?
- die Uhrzeit?
- Erschöpfung?
- fehlende Information?
- Kosten?
- Transport?
Erst wenn die konkrete Barriere bekannt ist, lässt sich überlegen:
- Kann sie beseitigt werden?
- Kann sie ausgeglichen werden?
- Kann sie umgangen werden?
Nicht jede eingeschränkte Teilhabe hat dieselbe Ursache – und deshalb gibt es auch nicht dieselbe Lösung für alle.
Teilhabe darf nicht gegen den Wunsch nach Ruhe ausgespielt werden
Ein Mensch hat genauso das Recht:
- keine Aktivität zu wollen,
- allein zu sein,
- Besuch abzulehnen,
- Ruhe zu brauchen.
Deshalb wäre es falsch zu sagen:
„Wer wenig soziale Kontakte möchte, muss aktiviert werden.“
Entscheidend ist vielmehr:
- entspricht die Situation dem eigenen Wunsch?
- oder hat der Mensch Kontakte verloren, die er eigentlich gerne hätte?
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Gewünschter Rückzug ist etwas anderes als unerwünschte Isolation.
Veränderungen im sozialen Verhalten nicht vorschnell erklären
Wenn jemand plötzlich:
- Treffen absagt,
- kaum noch telefoniert,
- Aktivitäten meidet, kann das sehr unterschiedliche Ursachen haben.
Zum Beispiel:
- Müdigkeit,
- Schmerzen,
- Hörprobleme,
- Angst vor Stürzen,
- Kommunikationsprobleme,
- fehlender Transport,
- psychische Belastung,
- eine bewusste persönliche Entscheidung.
Deshalb sollte nicht vorschnell geschlossen werden:
„Die Person möchte keinen Kontakt mehr.“
Zuerst sollte geklärt werden, was sich tatsächlich verändert hat.
Wenn Einsamkeit stark belastet
Einsamkeit ist nicht automatisch eine Erkrankung.
Wenn sie aber:
- lange anhält,
- stark belastet,
- mit anhaltender Niedergeschlagenheit,
- Hoffnungslosigkeit,
- deutlichem Rückzug einhergeht, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.
Eine solche Situation sollte nicht allein als „soziales Problem“ betrachtet werden.
Gesundheitliche oder psychische Beschwerden brauchen gegebenenfalls eine medizinische beziehungsweise psychosoziale Abklärung.
Pflege und Teilhabe können gleichzeitig wichtig sein
Ein Mensch kann gleichzeitig benötigen:
- Pflege bei der Körperpflege,
- Assistenz für eine Freizeitaktivität,
- Kommunikationshilfe,
- Mobilitätsunterstützung.
Diese Hilfen können unterschiedlichen Leistungs- und Kostenträgersystemen zugeordnet sein.
Der praktische Gedanke ist aber einfach:
Es geht darum, die Teilnahme am selbst gewählten Leben möglichst zu ermöglichen.
Wen kann ich zuerst fragen?
Welche Anlaufstelle zuerst passt, hängt davon ab, welche Unterstützung konkret benötigt wird.
- Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag können Sie zuerst Ihre Pflegekasse, die Pflegeberatung oder einen Pflegestützpunkt ansprechen.
- Bei Fragen zu Assistenz, Mobilität oder gesellschaftlicher Teilhabe können Sie im bundesweiten Verzeichnis der Ansprechstellen für Reha und Teilhabe nach einer Ansprechstelle in Ihrer Nähe und nach dem passenden Träger suchen. Die dort aufgeführten Stellen informieren über mögliche Teilhabeleistungen, das Verfahren und Beratungsangebote.
- Geht es um Leistungen der Eingliederungshilfe, ist der für den Wohnort zuständige Träger der Eingliederungshilfe eine passende Anlaufstelle.
- Bei regionalen Fahr- und Begleitangeboten können kommunale Beratungsstellen oder örtliche Anbieter Auskunft geben.
Aus der Beratung oder dem Vorhandensein eines Angebots folgt kein pauschaler Leistungsanspruch. Voraussetzungen und Zuständigkeit müssen im Einzelfall geprüft werden.
Was Sie aus dieser Seite mitnehmen sollten
- Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Versorgung – sie kann auch Kontakte, Kommunikation, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe beeinflussen.
- Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte gehört ausdrücklich zur Pflegeperspektive.
- Pflegebedarf sollte nicht dazu führen, dass das Leben nur noch aus Pflege, Arztterminen und Versorgung besteht.
- Teilhabe bedeutet aber nicht, möglichst viele Kontakte oder Aktivitäten haben zu müssen.
- Alleinsein, soziale Isolation und Einsamkeit sind unterschiedliche Dinge.
- Wenig Kontakte bedeuten nicht automatisch Einsamkeit.
- Viele Kontakte verhindern nicht automatisch Einsamkeit.
- Familie kann wichtig sein, ist aber nicht automatisch das gesamte soziale Netzwerk eines Menschen.
- Freundschaften, Nachbarschaft, Vereine und andere selbst gewählte Beziehungen können ebenso wichtig sein.
- Kommunikationsprobleme bedeuten nicht automatisch fehlendes Interesse an anderen Menschen.
- Freizeit, Kultur, Religion, Bildung und gesellschaftliche Beteiligung bleiben auch bei Pflegebedarf Teil des Lebens.
- Professionelle Pflegekontakte ersetzen nicht automatisch persönliche Beziehungen.
- Mobilität, Treppen, Verkehr, Kommunikation, fehlende Begleitung oder fehlende Informationen können Teilhabe verhindern.
- Auch Hör-, Seh-, Sprach- oder kognitive Einschränkungen können Barrieren schaffen, ohne dass das Interesse an Kontakt verloren gegangen ist.
- Digitale Kommunikation kann Teilhabe ermöglichen – aber auch neue Barrieren schaffen.
- Digitale Kontakte ersetzen nicht für jeden Menschen persönliche Begegnungen.
- Auch Pflege- und Therapietermine können unbeabsichtigt zu einer Teilhabebarriere werden.
- Erschöpfung, Schmerzen oder schwankende Belastbarkeit können dazu führen, dass Aktivitäten angepasst werden müssen.
- Barrierefreie Toiletten, Rückzugsmöglichkeiten und genügend Platz für Assistenz können entscheidend dafür sein, ob eine Aktivität möglich ist.
- Fehlende Informationen über Barrierefreiheit sind selbst eine Barriere.
- Auch finanzielle Belastungen können gesellschaftliche Teilhabe einschränken.
- Bestehende wichtige Beziehungen sollten möglichst erhalten werden.
- Kontakte können an die eigene Belastbarkeit angepasst werden.
- Aktivitäten können verändert werden, ohne sie vollständig aufzugeben.
- Begleitung kann den entscheidenden Unterschied machen.
- Kommunikationshilfen können Kontakte überhaupt erst ermöglichen.
- Für Menschen mit Behinderungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen besondere Leistungen zur sozialen Teilhabe, Assistenz, Verständigung oder Mobilität infrage kommen.
- Selbsthilfe, Vereine, Nachbarschaft und lokale Gruppen können wichtige Möglichkeiten für Kontakt und Teilhabe sein.
- Nicht immer braucht es ein besonderes Pflegeangebot – manchmal muss nur der Zugang zum bisherigen Leben angepasst werden.
- Auch kleine, regelmäßige Kontakte können sehr wertvoll sein.
- Auch in einer Pflegeeinrichtung endet gesellschaftliche Teilhabe nicht.
- Wenn Teilnahme schwierig wird, sollte zuerst die konkrete Barriere benannt werden.
- Gewünschter Rückzug darf nicht mit unerwünschter Isolation verwechselt werden.
- Verändertes Sozialverhalten sollte nicht vorschnell interpretiert werden.
Und besonders wichtig:
Die Frage lautet nicht: „Wie bringen wir möglichst viele Aktivitäten in den Pflegealltag?“
Sondern:
„Welche Menschen, Beziehungen und Aktivitäten sind diesem Menschen wichtig – und was braucht es, damit sie möglichst weiterhin Teil seines Lebens sein können?“
Quellenbasis
- Gesetze im Internet – SGB XI, insbesondere §§ 14, 36 und 45a: Alltagsgestaltung, soziale Kontakte und Betreuungsmaßnahmen
- Pflege-Charta – Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
- Gesetze im Internet – SGB IX, insbesondere §§ 76, 78, 82 und 83: soziale Teilhabe, Assistenz, Verständigung und Mobilität
- Bundesministerium für Gesundheit – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Gesetze im Internet – § 12 SGB IX: Ansprechstellen der Rehabilitationsträger
- Ansprechstellen.de – bundesweites Verzeichnis der Ansprechstellen für Reha und Teilhabe
- Bundesportal – Eingliederungshilfe beantragen und regional zuständigen Träger finden
- Gesetze im Internet – BGG, insbesondere §§ 4 und 6: Barrierefreiheit, Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Strategie gegen Einsamkeit
- Kompetenznetz Einsamkeit – Einsamkeit, soziale Isolation und Alleinsein
- gesund.bund.de – psychische Gesundheit und soziale Kontakte

