Beschwerden verstehen

Schwindel und Ohnmacht

Sitzende Person mit Schwindel, begleitet von einer Angehörigen und medizinischen Symbolen zu Kreislauf und Herz.

Die Grafik stellt Schwindel und mögliche Ohnmacht über eine sitzende, belastete Person sowie Kreislauf-, Herz- und Gehirnbezüge dar; eine zweite Person leistet Unterstützung.

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Bei möglichen Notfallzeichen

Starke oder plötzlich auftretende Brustbeschwerden, schwere Atemnot, Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf einen Herzinfarkt: sofort 112.

Wenn unklar ist, ob Lebensgefahr besteht, gilt im Zweifel ebenfalls der Notruf.

Bei einem akuten Notfall nicht erst diese Seite weiterlesen.


Notruf 112 anrufen

Schwindel

Schwindel ist sehr häufig und hat viele mögliche Ursachen.

Das Herz kann eine davon sein.

Wenn Herzrhythmus oder Kreislauf dazu führen, dass vorübergehend weniger Blut zum Gehirn gelangt, kann Schwindel entstehen.

Andere mögliche Ursachen liegen beispielsweise:

  • im Gleichgewichtsorgan,
  • im Nervensystem,
  • im Blutdruck,
  • in Medikamenten,
  • im Flüssigkeitshaushalt,
  • in anderen Erkrankungen.

Deshalb wichtig

Schwindel allein beweist keine Herzerkrankung.

Besonders relevant ist jedoch Schwindel zusammen mit:

  • Herzrasen,
  • sehr langsamem Herzschlag,
  • Brustbeschwerden,
  • Atemnot,
  • Beinahe-Ohnmacht oder Ohnmacht.

Ohnmacht und Synkope

Eine kurze Bewusstlosigkeit wird medizinisch häufig als Synkope bezeichnet, wenn sie durch eine vorübergehend verminderte Blutversorgung des Gehirns entsteht.

Es gibt dafür sehr unterschiedliche Ursachen.

Viele sind nicht unmittelbar lebensbedrohlich. Eine Ohnmacht kann aber auch mit Herzrhythmusstörungen, einer eingeschränkten Pumpleistung oder bestimmten Herzklappenerkrankungen zusammenhängen.

Deshalb gehört eine Ohnmacht ernst genommen

Für die spätere medizinische Abklärung sind beispielsweise wichtig:

  • Was geschah unmittelbar davor?
  • Stand die Person oder lag sie?
  • Gab es Belastung?
  • Herzrasen?
  • Brustbeschwerden?
  • Atemnot?
  • Verletzungen durch den Sturz?
  • Wie schnell war die Person wieder vollständig ansprechbar?

Besonders wichtig für die ärztliche Beurteilung ist eine Ohnmacht während körperlicher Belastung oder zusammen mit Herzrasen, Brustbeschwerden oder Atemnot.

Akut

Ist eine Person jetzt bewusstlos oder wird sie nicht wieder normal ansprechbar, gilt unsere Notfallseite:

Bei Bewusstlosigkeit: 112.


Wann sollten Beschwerden ärztlich abgeklärt werden?

Nicht jede Herzbeschwerde ist ein Notfall.

Aber neu auftretende, wiederkehrende oder zunehmende Beschwerden sollten nicht dauerhaft selbst interpretiert werden.

Ärztlich angesprochen werden sollten beispielsweise:

  • wiederkehrende Brustbeschwerden,
  • neu aufgetretenes Herzrasen oder häufiges Herzstolpern,
  • ein deutlich unregelmäßiger Puls,
  • wiederholter Schwindel,
  • eine ungeklärte Ohnmacht,
  • neu zunehmende Atemnot,
  • deutlich nachlassende Belastbarkeit,
  • neue oder zunehmende Wassereinlagerungen,
  • auffällige Veränderungen, die sich nicht plausibel erklären lassen.

Außerhalb regulärer Praxiszeiten kann bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig sein. Bei möglichen lebensbedrohlichen Beschwerden gilt dagegen 112.

Wichtig

Patavio legt an dieser Stelle bewusst keine starre Zahlen- oder Stundenregel fest.

Denn dieselbe Beschwerde kann je nach:

  • Stärke,
  • Verlauf,
  • Begleitsymptomen,
  • Vorerkrankungen,
  • Gesamtsituation

eine völlig unterschiedliche Bedeutung haben.