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Informationen zum Begriff
Langform
Medizinischer Dienst
Kurz erklärt
MD steht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Medizinischer Dienst. Er erstellt unter anderem medizinische und pflegefachliche Gutachten, zum Beispiel bei Fragen zur Pflegebedürftigkeit oder zu bestimmten Leistungen der Krankenversicherung.
Der heutige Name lautet Medizinischer Dienst. Die frühere Bezeichnung „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ beziehungsweise die Abkürzung MDK findet sich noch häufig in älteren Unterlagen und im allgemeinen Sprachgebrauch. In englischsprachigen Texten kann MD außerdem etwas anderes bedeuten.
Medizinische Einordnung
Kontrollbedürftig / mit Ärzt:innen besprechen.
Sicherheitshinweis
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